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Stadtplan
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Bauleitplanung Stadt Bad Bramstedt


Aktuelle Bauleitplanung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzverordnung (DSGVO) bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Bauleitplanung

15. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich des Kreisels in der Hamburger Straße, südlich der Parkstraße und westlich des Ochsenweges" sowie 12. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 (Hamburger Straße/Ochsenweg) der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet "östlich des Kreisels in der Hamburger Straße, südlich der Parkstraße und westlich des Ochsenweges" (Bekanntmachung 09.03.2023)

hier: a) Beteiligung der Öffentlichkeit/öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Auslegung vom 17.03. bis 17.04.2023)

Hinweis: Die "DIN 4109 Schallschutz im Hochbau" kann vor Ort eingesehen werden. Bitte beachten Sie auch das oben hinterlegte Formblatt zum Datenschutz.



Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Achtern Dieck, Bimöhler Straße" der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet: "östlich der Straße Achtern Dieck"

hier: erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) (Bekanntmachung 25.01.2023)



Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Lohstücker Weg" für das Gebiet: "Nördlich des Lohstücker Wegs, südlich der König-Christian-Straße und westlich der AKN Bahnlinie A1"

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) (Bekanntmachung 19.12.2022)



Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 der Stadt Bad Bramstedt „Südlich der Bimöhler Straße, westlich des Brunnenweges“ für das Gebiet „Südlich der Wohnbebauung Moorstücken, westlich des Brunnenweges, nordwestlich der Umgehungsstraße B 206“

hier:
a)  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b)  Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

(Auslegung vom 18.11.2022 bis zum 19.12.2022)


Amtliche Bekanntmachung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Bramstedt für das Teilgebiet "Sondergebiet 2. Kurschwerpunkt südlich der Segeberger Straße sowie weiterer bisher zur gewerbebaulichen Entwicklung vorgesehener Teilflächen nördlich der Segeberger Straße" sowie des Aufstellungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 der Stadt Bad Bramstedt (Auenland Quartier) gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (Bekanntmachung 11.11.2022)


Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 (Achtern Dieck, Bimöhler Straße) der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet "östlich der Straße Achtern Dieck"

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
        (Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 tritt mit Beginn des 06.07.2022 in Kraft.)


A. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 (Gewerbegebiet Nord) der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet "östlich der L319, südlich der B 206, westlich des Großenasper Weges und im Süden begrenzt durch das ältere Gewerbegebiet Tegelbarg"
B. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 (Gewerbegebiet Nord I) der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet "nördlich Am Hasselt, östlich Düsternhoop und westlich des Großenasper Weges"
C. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 (Gewerbegebiet Nord II) der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet "nördlich Düsternhoop, östlich Am Hasselt und südlich der B 206"

hier: Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse (06.07.2022)









 

 

 

 

Öko-Konto

Das Öko-Konto beinhaltet potentielle Ausgleichs- und Ersatzflächen, die im Hinblick auf künftige städtebauliche Planungen das benötigte Flächenreservoir zur gesetzlich vorgeschriebenen Kompensation planbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen. Der hier eingestellte Plan erfasst grundsätzlich den Stand des 31.12. des jeweiligen Vorjahres.





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Bodenmarkt

Die im Rahmen von Grundstücksan- bzw. –verkäufen von der Stadt zu erteilenden Bodenverkehrsgenehmigungen belaufen sich in den letzten zehn Jahren (2011-2020) auf durchschnittlich 154 Genehmigungen pro Jahr. Eine Analyse der erteilen Bodenverkehrsgenehmigungen kommt zu dem Ergebnis, dass gebrauchte Immobilien und Neubaugrundstücke in etwa von gleicher Gewichtung sind. Angesichts der auch aktuell bereitstehenden Flächenpotentiale ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung in den nächsten Jahren noch anhalten wird. Der Schwerpunkt der aktuellen Bodenmarktentwicklungen spielt sich auf dem Bereich der Wohnungsbaugrundstücke ab. Innerhalb dieses Bereiches stellt das Segment des freistehenden Einzelhauses/ Einfamilienhauses das am meisten nachgefragte Grundstück dar. Seit der Fertigstellung der Ortsumgehungsstraße und auf der Grundlage der damit verbundenen räumlichen Möglichkeiten und Perspektiven hat die Stadt Bad Bramstedt auch wieder Flächen/Grundstücke für eine gewerbliche Nutzung entwickelt.
Weitere Eindrücke können Sie sich unter dem Stichwort „Bauleitplanung“, speziell innerhalb des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Bramstedt, verschaffen.

Geoinformationssystem (GIS)

Die Stadt Bad Bramstedt verfügt derzeit nicht über ein eigenes, der Öffentlichkeit zugängliches GIS. Seitens der Stadtverwaltung wird zurückgegriffen auf ein behördeninternes System des Kreises Segeberg, basierend auf Informationen aus der automatisierten Liegenschaftskarte (AlK). Innerhalb dieses internen Systems steht eine Vielzahl boden- und naturschutzrechtlicher Daten zur Verfügung. Sofern hier Interesse an Einzelheiten besteht, kann im Einzelfall im Rathaus Auskunft erteilt werden.

Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bad Bramstedt stellt die tatsächliche und die geplante boden- und baurechtliche Nutzung der Grundstücke im gesamten Stadtgebiet dar. Es handelt sich bei dem FNP um die vorbereitende Bauleitplanung, die für Teilgebiete durch Bebauungspläne konkretisiert wird. Der FNP ist somit nicht geeignet, konkrete Bauansprüche auszulösen. Innerhalb der abgestuften kommunalen Planungshierarchie schafft der FNP sozusagen den planungsrechtlichen Rahmen zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt. Die Geltungsdauer wird im Regelfall einen Zeitraum von 20 Jahren nicht überschreiten. Sein naturschutzrechtliches Pendant ist der Landschaftsplan. Der FNP wird von der Gemeinde beschlossen, ist allerdings genehmigungspflichtig. Zuständige Genehmigungsbehörde für den FNP ist das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.

FNP (siehe Bebauungspläne)


Landschaftsplan 1998

Bebauungspläne

Die Bebauungspläne der Stadt Bad Bramstedt setzen für ihren jeweiligen Geltungsbereich die bauliche Nutzung sowohl nach Art als auch nach Maß verbindlich fest. Dies erfolgt sowohl durch planzeichnerische als auch durch textliche Festsetzungen. Bebauungspläne werden aus dem FNP entwickelt und stellen innerhalb der kommunalen Planungshierarchie die konkretisierte Grundlage für die städtebauliche Entwicklung dar. B-Pläne bilden insoweit die Rechtsgrundlage für potentielle Bauherren im Hinblick auf die bauliche Nutzung der Grundstücke. Sie werden in Form einer Satzung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

Bauleitpläne der Stadt Bad Bramstedt

 

12-11 . Hamburger Straße / Ochsenweg

Rechtskräftig seit: 06.07.2019

20 . Nördlich des Lohstücker Weges...

Rechtskräftig seit: 19.12.2007
6. Änderung und Ergänzung

20-9 . 9. Änderung (Lohstücker Weg)


Rechtskräftig seit: 20.12.2022

22-9 . 9. Änderung ("Hoffeld")

Rechtskräftig seit: 09.05.2017

23I . Bereich der Grundstücke Bissenmoorweg 7-15

Rechtskräftig seit: 25.10.2013
Stand: 17.09.2013
15 . Änderung und Ergänzung

32c . Südlich Landweg...

Rechtskräftig seit: 28.07.2000
Stand: 28.07.2000

32b-2 . König-Christian-Straße / Bahnhof

Rechtskräftig seit: 06.07.2019

36 . Golf-, Sport- und Wohnpark Bissenmoor

Rechtskräftig seit: 27.07.2000
Stand: 21.01.2008
Zusammenzeichnung bis einschl. 3. Änderung
(nicht rechtsverbindlich!)

36-7 . „Sportpark Bissenmoor“, 7. (vereinfachte) Änderung

Rechtskräftig seit: 27.07.2000
Stand: 27.03.2018

39-3 . Bleeck 4, nördlich der Glück- städter Straße...

Rechtskräftig seit: 03.04.2020

41 . West-Stadt (Klaus-Groth-Str.)

Rechtskräftig seit: 11.06.1997

42 . West-Stadt (Sondergebiet Schule)

Rechtskräftig seit: 15.09.1997

42-1 . West-Stadt, 1. Änderung

Rechtskräftig seit: 06.08.2022
Stand: 20.06.2022

43 . Alt-Bissenmoor

Rechtskräftig seit: 26.06.2002

43-2 . Alt Bissenmoor, 2. vereinfachte Änderung

Rechtskräftig seit: 17.10.2017
Stand: 26.09.2017

44 . West-Stadt

Rechtskräftig seit: 24.06.2008

45 . Südlich des Bleeck

Rechtskräftig seit: 09.06.2008
einschließlich der 2. Änderung und Ergänzung

45-4 . 4. Änderung (südwestlich Bleeck)

Rechtskräftig seit: 16.07.2016

48 . Nördlich der Bimöhler Straße

Rechtskräftig seit: 24.06.2003

49 . Achtern Dieck, Bimöhler Straße

Rechtskräftig seit: 22.06.2005

49-5 . 5. Änderung (östlich der Straße Achtern Dieck)

Rechtskräftig seit: 26.01.2023

50 . Südlich der Rosenstraße

Rechtskräftig seit: 06.01.2006

51 . Gewerbegebiet Nord

Rechtskräftig seit: 26.04.2012

53 . Haus an den Auen

Rechtskräftig seit: 01.07.2014
Stand: 01.07.2014

54 . Südwestlich Strietkamp

Rechtskräftig seit: 22.05.2014

55 . Bimöhler Straße / Warnemünde-Ring

Rechtskräftig seit: 15.04.2015
(1. Änderung)

56 . Gewerbegebiet Nord II

Rechtskräftig seit: 14.04.2015
Stand: 14.04.2015

56-1 . Gewerbegebiet Nord II, 1. (vereinfachte) Änderung

Rechtskräftig seit: 17.10.2017
Stand: 04.10.2017

57 . Südlich Bimöhler Straße

Rechtskräftig seit: 05.07.2016
Stand: 05.07.2016

57-1 . Südlich Bimöhler Straße, 1. (vereinfachte) Änderung

Rechtskräftig seit: 17.10.2017

Stand: 26.09.2017

57-2 . Südlich Bimöhler Straße, 2. (vereinfachte) Änderung

Rechtskräftig seit: 05.07.2016

Stand: 27.03.2018

58 . Gewerbegebiet Süd

Rechtskräftig seit: 29.03.2019

58-1 . Gewerbegebiet Süd, 1. Änderung

Rechtskräftig seit: 21.06.2021

59 . Südlich der Wohnbebauung Moorstücken

Rechtskräftig seit: 28.08.2020

61 . Gewerbegebiet Süd II

Rechtskräftig seit: 21.06.2021

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