Seiteninhalt
3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vm 22.06.2020 folgende 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Bad Bramstedt erlassen:
03.07.2020