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Öffentliche Auslegung der Vorschlaglisten der Schöffinnen und Schöffen

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.06.2018 den Beschluss über die Vorschlagliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kiel und das Amtsgericht Neumünster gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (SVG) in der Zeit vom

09.07.2018 bis 13.07.2018, von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr  

zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Stadt Bad Bramstedt - Gebäude Bleeck 15 - Abteilung Bildung, Kultur und Sport - 2456 Bad Bramstedt.

Gegen die Vorschlagliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll - Abteilung Bildung, Kultur und Sport, Frau Wenze l- Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Stadt Bad Bramstedt

Der Bürgermeister

gez. Hans-Jürgen Kütbach

Bürgermeister

07.07.2018 

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