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Für den Bezug öffentlich geförderten Wohnraums ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein notwendig. Der Wohnberechtigungsschein ist antragsabhängig. In dem Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines hat der Wohnungssuchende eine Erklärung über das Einkommen einerseits und über die Größe nach Raumzahl und Wohnfläche der gewünschten Wohnung andererseits abzugeben. Werden die Einkommensgrenzen eingehalten und entspricht die Wohnung der maßgeblichen Größe, wird dem Wohnungssuchenden der beantragte Wohnberechtigungsschein erteilt. Da die Einkommensgrenzen von der Haushaltsgröße abhängig sind, empfiehlt sich eine Vorsprache bei der o.g. Sachbearbeiterin.

Die Stadt Bad Bramstedt besitzt für den Bezug von öffentlich gefördertem Wohnraum ein sogenanntes "Vorschlagsrecht". Wohnungssuchende können sich im Bürgeramt in der Abteilung Soziales in einer entprechenden Liste vormerken lassen. Gleiches gilt für die Einrichtung "Wohnen mit Service für ältere Menschen" in der Mühlenstr. in Bad Bramstedt.

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