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Bei der Werbesatzung handelt es sich um eine örtliche Bauvorschrift gemäß § 92 Landesbauordnung (LBO). Sie regelt die Art und Größe von Werbeanlagen und deren Anbringungsort. Die Werbesatzung wurde für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt; je nach Lage des Gebäudes, dem die Werbeanlage zugeordnet wird, werden für die 3 Zonen (Gesamtstadt, Innenstadt, Gewerbeansiedlungen) unterschiedliche Anforderungen gestellt.
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