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Die Durchführung von Wahlen (Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen) und Abstimmungen (Bürgerbegehren pp.) obliegt dem Bürgeramt - Ordnungsverwaltung.Das Verfahren bzw. die Voraussetzungen für die Beantragung von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen) wird jeweils auf den Wahlbenachrichtigungskarten erläutert.
Wichtig: Wer für eine andere Person den Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag, eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung und zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vorliegt.