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Dies sind Urkunden, die der Standesbeamte erstellt. Die Erteilung von Personenstandsurkunden unterliegt der Gebührenpflicht. Die Gebühr wird allerdings nur bei der ersten Urkunde voll erhoben. Alle weiteren Urkunden, die in einem Arbeitsgang erstellt werden, kosten dann nur noch die Hälfte der Gebühr (z. B. eine Geburtsurkunde kostet 10,-- €, zwei Exemplare 15,- €, 3 somit 20,-- € usw.)
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