Seiteninhalt
Das Erfordernis einer Teilungsgenehmigung bei der Teilung eines Grundstückes ist in der neuen Fassung des Baugesetzbuches von 2004 entfallen. D.h., jeder kann sein Grundstück teilen, wie er möchte. Ob die entstehenden Trennstücke dann für die beabsichtigten Zwecke brauchbar sind, liegt somit jetzt ausschließlich in seiner eigenen Verantwortung.
Hauptmenü