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Die Art und der Umfang der Straßenreinigung (hierzu zählt auch die Schnee- und Eisräumpflicht) ergibt sich aus den Bestimmungen der städtischen Satzung.Neben diesen Pflichten, die in der Regel vom Grundstückseigentümer wahrzunehmen sind, können ggf. weitere Aspekte der Verkehrssicherheit von Bedeutung sein. Hierunter fallen z.B. die Einschränkung von Sichtverhältnissen durch Anpflanzungen, insbesondere im Bereich von "Sichtdreiecken".
Zur Vermeidung von haftungsrechtlichen Ansprüchen Dritter sollten Sie sich im Einzelfall über die bestehenden Regelungen erkundigen.