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Für z.B. Laterne laufen, Vogelschießen etc. werden straßenverkehrsrechtliche Umzugsgenehmigungen benötigt. Der Umfang der behördlichen Erlaubnis (z.B. Nachweis einer Haftpflichtversicherung, Begleitung des Umzuges durch die Polizei etc.) ist vom Einzelfall abhängig.
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