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Beabsichtigten Sondernutzungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (z.B. Container-Aufstellung, Ausstellung und Verkauf von Waren, Aufbau von Tischen und Stühlen, Einsatz von Infoständen etc.) bedürfen einer vorherigen Erlaubnis der Stadt Bad Bramstedt; ihre Erteilung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
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