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Aufgrund des § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes stellt die Stadtverordnetenversammlung alle vier Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt dann durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht.Sofern Sie Interesse an einer solchen ehrenamtlichen Tätigkeit haben, können Sie sich bitte im Rathaus melden.