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Stadtverwaltung Bad Bramstedt

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Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, erhält auf Antrag ein Führungszeugnis. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.

Die Stadt Bad Bramstedt kann nur Anträge von Personen bearbeiten, die hier mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind (z.B. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland), müssen ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz in 53094 Bonn stellen.

Der Gesetzgeber fordert eine persönliche Antragstellung, um Datenmissbrauch zu vermeiden. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Falls Sie uns nicht persönlich aufsuchen können, ist auch die Übersendung des Antrages auf dem Postweg möglich, allerdings müssen Sie den Antrag eigenhändig unterschreiben und eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses/Kinderreisepasses beifügen.
In diesem Fall ist dem Antrag die Gebühr als Verrechnungsscheck beizufügen.

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) beantragt, so sind die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck anzugeben.

Für den Antrag benötigen wir auf jeden Fall folgende Unterlagen:

Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,-- Euro.


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