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Für Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung / Mobilitätsbeeinträchtigung können zur Parkerleichterung Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO erteilt werden. Ferner wird anerkannten Schwerbehinderten mit den Merkzeichen "aG" und "Bl" auf Antrag ein blauer Parkausweis, der zum Parken auf gesondert ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol berechtigt, ausgestellt.Bitte bringen Sie für die Antragstellung folgende Unterlagen mit:
- Schwerbehindertenausweis, bzw. ärztliches Attest
1 Passfoto (nur für den blauen Parkausweis)