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Stadtverwaltung Bad Bramstedt

Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt

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zentrale@badbramstedt.de

Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Vor Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxen, Krankenwagen) ist bei der örtlichen Behörde die Ortskunde nachzuweisen. Diese wird im Rahmen einer Prüfung (dauert rd. 20 Minuten und kostet 20,-- €) festgestellt und besteht aus Fragen zu Straßen und Einrichtungen in Bad Bramstedt. Zuständige Behörde für die Erteilung der Fahrerlaubnisse ist der Kreis Segeberg (Tel. 04551/9510).

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