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Start der Öffentlichen Rechtsauskunft seit dem 16. Februar 2005Als neue Dienstleistung der Stadt Bad Segeberg wird einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern die Öffentliche Rechtsauskunft in der
Oldesloer Straße 20
(Heinrich-Wickel-Haus)
an jedem 1. und 3. Mittwoch im Monat
in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr
angeboten.
Gegen eine Gebühr von nur 6,00 ? je erteilter Rechtsauskunft geben ortsansässige Rechtsanwälte einen ersten fachkundigen Rat in Rechtsfragen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird das Angebot an städtischer Dienstleistung um eine Öffentliche Rechtsauskunftsstelle erweitert.