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Es handelt sich hier um Namensänderungen, die durch das BGB geregelt sind. Beispiele:
- eine Namenserteilung (die nicht verheiratete Mutter erteilt dem Kind den Familiennamen des Vaters),
- Einbenennungen (Mutter und deren Ehemann erteilen dem nicht gemeinsamen Kind ihren Ehenamen) oder
- Wiederannahme von früheren Namen nach Auflösung der Ehe usw.
Gebühr: 30 Euro