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Sie können grundsätzlich nur als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer ein Müllgefäß an- bzw. abmelden. Als Mieter setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter in Verbindung. Die Gebühren werden für den Wege-Zweckverband des Kreises Segeberg erhoben und an diesen weitergeleitet.Hauptmenü