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Der Standesbeamte beurkundet die Willenserklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Gebühr: 10,- €). Bei verh., gesch., verw. Personen ist die Eheurkunde und der Personalausweis mitzubringen. Ledige benötigen nur den Personalausweis u. Geb.-Urkunde. Sinnvoll (kann ggf. nachgereicht werden) ist die Mitnahme der Lohnsteuerkarte, die im Anschluss an die Kirchenaustrittserklärung durch das Bürgeramt/Einwohnermeldewesen geändert werden muss.
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