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Die in den Kindertageseinrichtungen zu erhaltenen Anträge werden unter Vorlage sämtlicher notwendiger Unterlagen auf eine einkommensabhängige Ermäßigung bzw. eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung, geprüft. Bezieher von ALG II erhalten auf Antrag eine 85%ige Ermäßigung der zu zahlenden Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung. In allen anderen Fällen wird eine Bedarfs-/Einkommensberechnung aufgestellt und je nach Einkommensüberhang prozentual befreit.

In der Stadt Bad Bramstedt bieten verschiedene Einrichtungsträger Kinderbetreuung an. Eine Aufstellung finden sie unter der Punkt Kindertagesstätten.

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