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Zur Finanzierung der beiden Abwasseranlagen - 1. Schmutzwasseranlage und 2. Niederschlagswasseranlage -
werden für jedes an die Kanalisation angeschlossene Grundstück die entsprechenden Anschlussbeiträge erhoben.
Anschlussbeiträge können in der Regel nur einmal für die erstmalige Herstellung des Anschlusses festgesetzt werden. Ein Erhebung von weiteren Anschlussbeiträgen ist nur unter ganz besonderen Voraussetzungen möglich.