Sprungziele
Aktuelles

Stadtverwaltung Bad Bramstedt

Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt

04192-506-0
04192-506-63
zentrale@badbramstedt.de

Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

language

Stadtplan
Seiteninhalt
Von jedem Grundstückseigentümer werden Grundsteuern mittels Grundsteuerbescheid erhoben. Der Grundsteuerhebesatz beträgt für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen) und die Grundsteuer B (sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke) jeweils 300%.

Der Grundsteuerbescheid ist ein Dauerbescheid, der bis zur Erteilung eines geänderten Bescheides seine Gültigkeit behält. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Neumünster, der für die Festsetzung bindend ist.

Auskünfte zum Grundsteuermessbescheid erhalten Sie beim Finanzamt Neumünster, Bewertungsstelle, Sedanstr. 15
24534 Neumünster, Telefon 04321 496-0

Unterkünfte suchen und buchen

An-/Abreise
Reisende