Sprungziele
Aktuelles

Stadtverwaltung Bad Bramstedt

Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt

04192-506-0
04192-506-63
zentrale@badbramstedt.de

Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

language

Stadtplan
Seiteninhalt
Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 der Gewerbeordnung sowie Wiedergestattung auf Antrag.

die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit.

Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Gewerbetreibende seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträgen sowie den öffentl.-rechtll. Erklärungspflichten nicht nachkommt.

Eine Wiedergestattung der Gewerbeausübung ist auf Antrag möglich, wenn die Gründe für die Gewerbeuntersagung weggefallen sind (also z.B. die Rückstände bezahlt sind und Abzahlungsvereinbarungen eingehalten werden).

Unterkünfte suchen und buchen

An-/Abreise
Reisende