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Die Stadt Bad Bramstedt erhebt Gewerbesteuer nach dem Gewerbesteuergesetz. Grundlage der Steuerfestsetzung bildet der vom zuständigen Finanzamt für den Steuerpflichtigen ermittelte Gewerbesteuermessbetrag.Der Gewerbesteuerhebesatz für die Stadt Bad Bad Bramstedt beträgt zur Zeit 330 %. Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich auf der Grundlage der letzten Veranlagung erhoben. Zahlungstermine sind der 15.02., 15.05.,15.08. und 15.11.