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Grundsätzlich gilt nach § 1 der Gewerbeordnung die Gewerbefreiheit, d.h. der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben sind.In Einzelfällen ist für die Ausübung eines Gewerbes vorab eine Erlaubnis zu beantragen, wie z.B. für das
Spielhallengewerbe