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Das Familienbuch ist ein Personenstandsbuch in Karteiform, dass im Original immer beim Standesamt geführt wird. Alle personenstandsrechtlichen Angelegenheiten dieser Familie werden hier eingetragen, auch die gemeinsamen Kinder. Bitte nicht verwechseln mit dem Familienstammbuch, welches im Hause geführt wird. Familienbücher werden im Anschluss an jede Eheschließung angelegt. In den alten Bundesländern seit dem 1. Januar 1958, in den neuen Bundesländern seit dem 3.Oktober 1990. Die Anlegung eines Familienbuches kann für eine im Ausland geschlossene Ehe beim Standesamt beantragt werden, damit die Ehegatten in den Besitz einer deutschen Personenstandsurkunde gelangen. Das Gleiche gilt für Spätaussiedler bzw. Vertriebene. Eine Abschrift kostet 8,- Euro.
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