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Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, nochmalige Herstellung sowie den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Stadt Bad Bad Bramstedt Ausbaubeiträge.Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Bad Bad Bramstedt über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der jeweils gültigen Fassung (Ausbaubeitragssatzung).
Erschließungsbeiträge werden zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben.
Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Bad Bad Bramstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung).