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Stadtverwaltung Bad Bramstedt

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Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Die Stadt Bad Bramstedt ist für die Überwachung des Ruhenden Verkehrs zuständig. Im Rahmen dieser Überwachung werden Verwarnungs- und Bußgelder für Halte - und Parkverstöße erhoben.

Das Verwarnungsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bagatellbereich.
Es erspart dem Betroffenen und der Verwaltung die Kosten eines förmlichen Bußgeldverfahrens.

Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bezahlt.

Wird das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht bezahlt, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Gegen diesen kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden.

Die mit Erlass des Bußgeldbescheides zusätzlich entstehenden Gebühren und Auslagen in Höhe von z.Zt. 23,50 € werden dem Betroffenen auferlegt.

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