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Eine Anmeldung des neuen Wohnsitzes hat gem. § 11 LMG innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug unter Vorlage eines gültigen Personalausweises zu erfolgen und ist nicht gebührenpflichtig. Personen können durch Dritte angemeldet werden unter Vorlage der jeweils gültigen Personalausweise/Kinderreisepässe (od. der beglaubigten Geburtsurkunden) und einer Vollmacht der anzumeldeten Person(en).

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