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Die Höhe der Abwassergebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Bad Bramstedt. Sie kann in der Rubrik Ortsrecht eingesehen werden.Die Erhebung der Gebühren führen die Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH im Auftrage der Stadt durch. Die Festsetzung erfolgt nach dem Frischwasserverbrauch auf dem Grundstück. Der Verbrauch wird anhand des Zählerstandes der auf dem Grundstück installierten Wasserzählers ermittelt.
Widersprüche gegen die Gebührenbescheide werden durch die Stadt Bad Bramstedt selbst beantwortet.