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Dies ist eine Form des urkundlichen Geburtsnachweises (Gebühr 7 €). Die Abstammungsurkunde enthält auf jeden Fall alle Angaben aus der Geburtsurkunde. Bei Adoptivkindern werden in der Abstammungsurkunde die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern genannt. Diese Urkunde dient somit als Nachweis der tatsächlichen Abstammung. Auch bei Namensänderungen werden die frühere und die neue Namensführung erwähnt.
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