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Die Stadt Bad Bramstedt erhebt in ihrem Hoheitsgebiet kommunale Abgaben (in Form von Steuern, Gebühren, Beiträgen oder sonstigen Abgaben). Grundlage der Abgabenerhebung sind die jeweiligen Bundes- und Landesgesetze und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Abgabensatzung der Stadt Bad Bramstedt, die Sie in der Rubrik Ortsrecht finden.
Einzelheiten können Ihnen die Mitarbeiter des Amts für Allgemeine Verwaltung und Finanzen erteilen.