Sprungziele
Aktuelles

Stadtverwaltung Bad Bramstedt

Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt

04192-506-0
04192-506-63
zentrale@badbramstedt.de

Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

language

Stadtplan
Seiteninhalt

Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Bramstedt

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bad Bramstedt stellt die tatsächliche und die geplante boden- und baurechtliche Nutzung der Grundstücke im gesamten Stadtgebiet dar. Es handelt sich bei dem FNP um die vorbereitende Bauleitplanung, die für Teilgebiete durch Bebauungspläne konkretisiert wird. Der FNP ist somit nicht geeignet, konkrete Bauansprüche auszulösen. Innerhalb der abgestuften kommunalen Planungshierarchie schafft der FNP sozusagen den planungsrechtlichen Rahmen zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt. Die Geltungsdauer wird im Regelfall einen Zeitraum von 20 Jahren nicht überschreiten. Sein naturschutzrechtliches Pendant ist der Landschaftsplan. Der FNP wird von der Gemeinde beschlossen, ist allerdings genehmigungspflichtig. Zuständige Genehmigungsbehörde für den FNP ist das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.

FNP (siehe Bebauungspläne)


Landschaftsplan 1998

20.12.2010 

Unterkünfte suchen und buchen

An-/Abreise
Reisende