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13.08.2026

Satzung der Stadt Bad Bramstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

Die Satzung der Stadt Bad Bramstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30.06.2026 beschlossen.

Der vollständige Text kann unter www.badbramstedt.de unter dem Menüpunkt "Stadtportal - amtliche Bekanntmachungen" sowie unter "Stadtportal - Ortsrecht" eingesehen werden.

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