Satzung der Stadt Bad Bramstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)
Die Satzung der Stadt Bad Bramstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30.06.2026 beschlossen.
Der vollständige Text kann unter www.badbramstedt.de unter dem Menüpunkt "Stadtportal - amtliche Bekanntmachungen" sowie unter "Stadtportal - Ortsrecht" eingesehen werden.
Der vollständige Text kann unter www.badbramstedt.de unter dem Menüpunkt "Stadtportal - amtliche Bekanntmachungen" sowie unter "Stadtportal - Ortsrecht" eingesehen werden.