Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Stadt Bad Bramstedt
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung mit dem Haushaltsplan und allen Anlagen kann jederzeit während der Öfffnungszeiten des Rathauses im Amt für Finanzen, Zimmer -01.03 eingesehen werden.
Die vollständige Satzung mit allen Anlagen finden Sie auch in der Rubrik Ortsrecht unter Haushaltsplan.