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Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nicht mehr notwendig. Dieses geschieht automatisch durch den Austausch von Rückmeldungen der Meldeämter untereinander.
Ausnahmen:
1. Bei Wegzug in das Ausland
oder
2. bei Aufgabe des Nebenwohnsitzes hat jeweils eine Abmeldung unter Vorlage eines gültigen Personalausweises innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Diese sind nicht gebührenpflichtig.
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