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Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe betreiben, muss die vorhandene Gaststättenerlaubnis für die Außengastronomie erweitert werden. Ab einer bestimmten Sitzplatzanzahl beziehungsweise wenn Bauten, wie Podeste oder Überdachungen, errichtet werden sollen, kann darüber hinaus eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.

Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

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