Für die Tätigkeit als Sachverständige/r für Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Anerkannt werden können Sachverständige
- der technischen Überwachungsorganisationen,
- der öffentlich-rechtlichen Materialprüfungsanstalten,
- des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern e.V. (DVGW-Sachverständige).