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Es gibt keine Antragsfrist.
Es besteht eine Frist zur Abgabe der von dem Prüfungsausschuss angeforderten Brandschutznachweise; diese Frist wird dem Antragsteller im Bestätigungsschreiben der anerkennenden Stelle mitgeteilt.
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Wir begrüßen das Neue Jahr und das mit einer echten Premiere: Zum ersten Mal geht unser traditionsreicher Neujahrsempfang quasi ins Netz, wir treffen uns Corona-bedingt online. Mit echt netten Jungs, mit Damen, die uns viel Gutes wollen und ein steinalter Kerl ist auch noch dabei.
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