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- Personalausweis oder Nationalpass,
- Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme der EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer vergleichbaren unselbstständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer juristischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person gilt dasselbe.
- Führungszeugnis (sollte nicht älter als sechs Monate sein),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (sollte nicht älter als sechs Monate sein),
- Handelsregisterauszug (diesen müssen Unternehmen vorlegen, die im Handelsregister eingetragen sind),
- Beschreibung des Therapiekonzeptes, der Art, Zahl und Belegung der Räume sowie der Personalausstattung.