Seiteninhalt
Weitere Informationen finden Sie auch
- in der Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.),
- im Erlass „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein“ (Erlass SH) und den Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zum Erlass sowie
- in den Erlassen und Informationsblätter der jeweiligen Behörde
- oder auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.