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Bleeck 15-1924576 Bad Bramstedt
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Der Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis ist von der/dem Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.
Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.
Elektronischer Antrag Stellvertretungserlaubnis gemäß § 9 GastG (Antragsassistent des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein)