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Gemäß Nr. 302.5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fallen Gebühren in einem Rahmen von 102,00 Euro bis 358,00 Euro an.
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Wir begrüßen das Neue Jahr und das mit einer echten Premiere: Zum ersten Mal geht unser traditionsreicher Neujahrsempfang quasi ins Netz, wir treffen uns Corona-bedingt online. Mit echt netten Jungs, mit Damen, die uns viel Gutes wollen und ein steinalter Kerl ist auch noch dabei.
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