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- Sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts beziehungsweise einer Außenstelle),
- Passfoto,
- gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
- gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis,
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller/innen: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt.