Sie müssen die Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit schriftlich beantragen. Erforderliche Unterlagen sind:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0),
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt- beziehungsweise Gemeindekasse der Wohnortgemeinde,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (erhältlich bei dem für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht),
- bei juristischen Personen außerdem: Auszug aus dem Handelsregister (bei eingetragenen Unternehmen) und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts),
- bei Vereinen außerdem: Vereinsregisterauszug und eine Ausfertigung der Satzung,
- Nachweis über die Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer und
- ein Sozialkonzept..