Sie haben eine Hochschulausbildung im Bereich der Sozialen Arbeit mit Fokus auf
- Sozialpädagogik
- Sozialarbeit
- Kindheitspädagogik
abgeschlossen und möchten die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialpädagogin/staatlich anerkannter Sozialpädagoge bzw. -arbeiter/ -arbeiterin“, bzw. „Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/ staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“ führen? Dann können Sie staatliche Anerkennung beantragen.
Mit der staatlichen Anerkennung wird die dienst- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die sozialarbeiterische und sozialpädagogische Tätigkeit in der öffentlichen Sozialverwaltung erworben.