Seiteninhalt
Sie haben im Ausland einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss in einem der nachfolgenden Berufe:
- Erzieherin/Erzieher,
- Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger
- Heilpädagogin/Heilpädagoge (Fachschule),
- Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent
erlangt? Dann können Sie die Anerkennung Ihres sozialpädagogischen Berufsabschlusses in Schleswig-Holstein im Bereich der Fachschulen/Berufsfachschulen beantragen.