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- Die Absicht, Bildungsfreistellung zu beanspruchen, soll dem Arbeitgeber grundsätzlich mindestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung mitgeteilt werden.
- Der Antrag für die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen gemäß WBG soll der Investitionsbank spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zugehen.
- Anträge auf staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen sind formgebunden und können laufend gestellt werden. Die Anerkennung wird zeitlich befristet.