Der ausgefüllte Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist schriftlich an die zuständige Stelle zu senden. Dem Antrag ist bezufügen:
- Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen, die die Gesellschaft verantwortlich führen, sowie
- Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen, und
- eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages beziehungsweise der Satzung.