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Mitzubringen sind:
- 2 biometrische Lichtbilder in der Größe von 45 mm x 35 mm ohne Rand
- Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
- bei ausländischen Staatsangehörigen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind: Nachweis der Berechtigung zur Beschäftigung bzw. selbständiger Erwerbstätigkeit