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- Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USGOWiZustV SH).